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    Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung

    Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gilt grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Sie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine Ware bei der Lieferung nicht vertragsgemäß ist.

    Offizieller EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung
    Wichtig: Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber dem Verkäufer. Eine freiwillige Herstellergarantie ist davon unabhängig und kann zusätzliche Leistungen enthalten.

    Was bedeutet gesetzliche Gewährleistung?

    Ist eine Ware mangelhaft, entspricht sie nicht der Beschreibung oder funktioniert sie nicht wie vorgesehen, können gesetzliche Ansprüche bestehen. Je nach Fall kommen insbesondere kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Preisminderung oder Erstattung in Betracht.

    Was sollten Sie bei einem Mangel tun?

    Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig und beschreiben Sie das Problem. Bitte halten Sie einen Kaufnachweis bereit, zum Beispiel die Bestellbestätigung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

    Häufige Fragen

    Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie?
    Nein. Die gesetzliche Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers.
    Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung?
    Für neue Waren gilt in der Europäischen Union grundsätzlich eine Mindestdauer von zwei Jahren. Für gebrauchte Waren können besondere Regelungen gelten.
    An wen wende ich mich bei einem Mangel?
    Bitte wenden Sie sich an uns als Verkäufer. Nutzen Sie dafür die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten und geben Sie möglichst Ihre Bestell- oder Rechnungsnummer an.
    Brauche ich die Originalverpackung?
    Für die Geltendmachung gesetzlicher Gewährleistungsrechte ist die Originalverpackung grundsätzlich nicht erforderlich. Ein Kaufnachweis erleichtert jedoch die Zuordnung.